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Ökonomie der Medieninhalte.
Allokative Effizienz und Soziale Chancengleichheit in den Neuen Medien
© copyright 1999-2001 Dietmar Detering. All Rights Reserved.

www.medieninhalte.de

    ,,Almost every marketing scheme in the information industry today could be construed as illegal under our antiquated antitrust laws. Information just doesn't obey the ordinary laws of economics, so the people who sell it can't obey ordinary antitrust laws. Judges had better get used to that. What we're talking about here is the future of our entire economy." (Huber 1993)

6 Fazit


Ein Markt für Medieninhalte, an dem es den Anbietern nicht möglich ist, perfekt differenzierte Lindahl-Preise von den Nachfragern zu erheben, verfehlt das Ziel allokativer Effizienz erheblich: Potentielle Nutzer werden vom Konsum bereits produzierter und praktisch kostenlos reproduzierbarer Inhalte ausgeschlossen, die Qualität der Inhalte ist zu niedrig und die Preise sowie möglicherweise auch die Angebotsvielfalt sind zu hoch. Es läuft den gesellschaftlichen Interessen zuwider, angesichts dieser Wohlfahrtsschäden die Anbieter auch noch gesetzlich zur Erhebung uniformer Preise zu zwingen, denn schon traditionelle Formen der Preisdifferenzierung können die Steuerungsfähigkeit des Marktes verbessern. Sinnvollerweise kann daraus nur eine Konsequenz gezogen werden: die Abschaffung des Preisdifferenzierungsverbotes.

Mit Collective Pricing of Differentiated Goods (CBDG) schlägt diese Untersuchung ein Vertriebsverfahren vor, mit dem sogar die Zuweisung perfekt differenzierter Lindahl-Preise ermöglicht wird. Erstmals wird damit ein Verfahren beschrieben, das über eine freiwillige Organisation der Marktteilnehmer eine wohlfahrtsoptimale Versorgung mit Medieninhalten ermöglicht. Mit diesem Verfahren können auch andere öffentliche Güter - ob differenziert oder homogen - wohlfahrtsoptimal und ohne staatlichen Zwang bereitgestellt werden, sofern ihre Exkludierbarkeit grundsätzlich gewährleistet werden kann. Das CPDG-Verfahren sollte jedoch nicht vom Staat selbst ausgeübt werden. Dieser sollte lediglich (1) die rechtlichen Barrieren abbauen, welche CPDG behindern, sowie (2) für einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Gruppen sorgen, falls CPDG oder andere, noch zu entwickelnde Verfahren mit ähnlichen Zielen am Markt Erfolg haben.

Falls es gelingt, mit CPDG oder verwandten Verfahren einen funktionierenden Markt für Medieninhalte zu schaffen, wird es Aufgabe der Politikwissenschaft sein, neue Wege zur Förderung ,,publizistischer Werte" zu finden, sofern diese von der Kommunikationswissenschaft identifiziert werden können. Die neuen Wege werden notwendig, weil es nicht mehr ausreichen wird, als ,,wertvoll" betrachtete Inhalte lediglich gratis bereitzustellen: Zum einen treten die vermuteten externen (in diesem Fall sozialen) Effekte nur bei der Inhaltenutzung ein. Zum anderen erhalten die Nachfrager an einem >>259<< optimal funktionierenden Inhaltemarkt grundsätzlich zu jedem bereits produzierten Inhalt die gleichen uneingeschränkten Nutzungsrechte. Es muss daher versucht werden, die externen Effekte der Inhalte direkt beim Konsum zu internalisieren und so die Nutzung wertvoller Inhalte attraktiver zu machen als die Nutzung anderer Inhalte.

Wettbewerbsstörungen mit wohlfahrtsschädigenden Effekten sind auch an einem Markt für Medieninhalte mit perfekter Preisdifferenzierung vor allem dort zu erwarten, wo es einzelnen Anbietern gelingt, die Substitutionskonkurrenz für ihre eigenen Angebote einzuschränken. Es wird daher die Aufgabe der Wettbewerbspolitik bleiben, für ein ausreichend fragmentiertes Angebot naher Substitute zu sorgen. Dies kann gelingen, indem neuen Inhalteanbietern ein ungehinderter Marktzutritt ermöglicht und die Konzentration von nahen Substituten bei einem Anbieter verhindert wird.

Die wichtigste Erkenntnis dieser Untersuchung besteht darin, dass ein wohlfahrtsoptimal funktionierender Markt für Medieninhalte sowohl die allokative Effizienz als auch die soziale Chancengleichheit in der Medieninhaltewirtschaft gewährleistet. Staatlich betriebene Sicherung der sozialen Chancengleichheit im Medienbereich wäre dann nur noch bei der Vermittlung von Medienkompetenz gerechtfertigt. Damit müsste der Staat gewährleisten, dass alle gesellschaftlichen Gruppen an den Möglichkeiten der Neuen Medien teilhaben können und nicht von wichtigen Mitteln des gesellschaftlichen Diskurses und der persönlichen Weiterbildung ausgeschlossen werden.

Sollte es hingegen nicht gelingen, wohlfahrtsoptimale Regeln am Markt für Medieninhalte durchzusetzen, so wären nicht nur die materiellen Wohlfahrtsverluste aufgrund der Allokationsineffizienz zu erwarten. Vielmehr würden auch umfangreiche staatliche Eingriffe in die Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit der Menschen notwendig, um soziale Chancengleichheit bei der Mediennutzung zumindest näherungsweise gewährleisten zu können. Mit dem CPDG-Verfahren zeigt diese Untersuchung jedoch, dass (1) für solche Maßnahmen keine prinzipielle Notwendigkeit besteht und dass (2) ein freier Markt durchaus in der Lage ist, auch die wohlfahrtsoptimale Befriedigung der Nachfrage nach Medieninhalten mit überlegener Genauigkeit zu organisieren. >>260<<

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