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Ökonomie der Medieninhalte.
Allokative Effizienz und Soziale Chancengleichheit in den Neuen Medien
© copyright 1999-2001 Dietmar Detering. All Rights Reserved.

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5.6 Wohlfahrtsökonomische Beurteilung

In der Regel erreichen die Nachfrager mit dem CPDG einen Zustand, in welchem sie alle Inhalte nutzen können und für jede Einheit des Angebots nur so viel bezahlen, wie ihnen diese Einheit allein und zusätzlich zu allen anderen an Nutzen stiftet. Dieser Zustand ist vergleichbar mit dem in Kapitel 4.2.2 dargestellten wohlfahrtsoptimalen Gleichgewicht für homogene öffentliche Güter und soll entsprechend Lindahl-Gleichgewicht genannt werden. Abweichungen von diesem Wohlfahrtsoptimum treten nur noch dann auf, wenn auf die Verfahrensoptimierung durch Stichproben-Abstimmung verzichtet wird. Gleiches gilt aber auch regelmäßig für die Stichproben, welche entweder einen Preis unterhalb ihre Zahlungsbereitschaft zahlen oder durch ihre Ablehnung vom Inhalt ausgeschlossen werden. In der Folge fallen die Gesamterlöse für Inhalte zu gering aus, Unternutzung von Inhalten tritt auf, und in Einzelfällen kann die Substitutionskonkurrenz der Inhalte nicht vollständig wahrgenommen werden, um die Zahlungsbereitschaften niedrig zu halten. Neben dem - lediglich durch die genannten Ausnahmefälle eingeschränkte - quantitativen >>238<< Wohlfahrtsoptimum am Markt für Medieninhalte sorgt CPDG auch noch für weitere Verbesserungen, die im Folgenden behandelt werden.


5.6.1 Wohlfahrtsoptimierung der angebotenen Inhaltequalität und -Vielfalt

CPDG ist als Vertriebsform für Medieninhalte dem konventionellen Markt überlegen, weil mit der nahezu vollkommenen Preisdifferenzierung Formen des Marktversagens vermieden werden, die mit Einheitspreisen unvermeidlich sind (vgl. Kapitel 4). Egal, ob die Anbieter eines Inhalts ihre Einheitspreise in einem Cournot-Wettbewerb oder in einem Bertrand-Wettbewerb fordern: die dort auftretenden Fehlsteuerungen des Angebots existieren beim CPDG nicht. Wird der Markt vom CPDG dominiert, so gibt es weder eine Diskriminierung der Nachfrage von Minderheiten oder von Inhalten mit hoher Qualität, noch werden hier zu hohe Preise für eine zu geringe Qualität gefordert, und auch die Angebotsvielfalt dürfte sich nahezu optimal entwickeln.

Möglicherweise können mit dem CPDG die Erlöse für Inhalte, die eine besonders hohe Qualität haben oder auf ihre Art einzigartig sind, gesteigert werden. Andere Inhalte, die beliebig austauschbar sind und dennoch in einer großen Vielzahl von Varianten produziert werden, unterliegen beim CPDG jedoch einer massiven Entwertung. Medieninhalte hingegen, die ihren Nutzen erst über Netzwerkeffekte erzielen, können beim CPDG aus dem Stand eine globale Verbreitung erfahren, ohne dafür an alle Nachfrager verschenkt werden zu müssen.


5.6.2 Senkung der Transaktionskosten

Auf die Transaktionskosten, die CPDG mit den Abstimmungen, den Clarke-Steuern und dem Informationsaufwand erzeugt, wurde bereits hinreichend eingegangen. Hier stehen eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die das Ausmaß dieser Kosten erheblich begrenzen können. CPDG spart jedoch zugleich auch andere Transaktionskosten ein, die am konventionellen Markt für Medieninhalte in beträchtlicher Höhe anfallen:

(1) Auch am konventionellen Markt müssen die Inhaltenutzer bei jedem Inhalt, der ihr Interesse weckt, eine Nutzenabwägung vornehmen, bevor sie einen Kauf tätigen. Bei Inhalten, für die nutzungsabhängige Zahlungen gefordert werden, unterliegt diese Nutzenabwägung kontinuierlich jeder einzelnen Nutzungshandlung. Zumindest für diese Inhalte wird CPDG die Entscheidungskosten der Nutzung verringern.

(2) Um zu funktionieren, muss der konventionelle Markt Nutzer ausschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Markt den Regeln des Cournot- oder des Bertrand-Wettbewerbs unterliegt. (Vgl. Kapitel 4) CPDG-Teilnehmer sollten dagegen schon nach kurzer Zeit eine fast uneingeschränkte Nutzerfreiheit genießen, und zwar unabhängig von der persönlichen Kaufkraft. >>239<<

3) Die Formen der Preisdifferenzierung, die am konventionellen Markt von den Inhalteanbietern angewendet werden, um die Erlösminderung aus dem Nutzerausschluss zu begrenzen, sorgen für weitaus umfangreichere Wohlfahrtsverluste als beim CPDG-Verfahren. So gibt es beim CPDG keine zeitlichen Verzögerungen der Inhaltenutzung durch Marktsegmente mit geringerer Zahlungsbereitschaft, und jeder Nachfrager kann die Inhalte in uneingeschränkter Qualität nutzen. (Vgl. Kapitel 4.2.3 zu den Wohlfahrtsverlusten durch Preisdifferenzierung)

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